§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Dienstleistungen und Angebote zwischen DJ toBeat (im Folgenden „DJ“ genannt) und dem jeweiligen Auftraggeber. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
§ 2 Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt durch die schriftliche Bestätigung (z. B. per E-Mail) eines Angebots durch den Auftraggeber zustande. Mit der Bestätigung des Angebots akzeptiert der Auftraggeber diese AGB.
§ 3 Vergütung und Zahlungsbedingungen
- Es wird grundsätzlich keine Anzahlung im Voraus fällig, es sei denn, es wurde im Angebot oder Vertrag ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
- Die vollständige Zahlung der vereinbarten Gage erfolgt nach der Veranstaltung. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug auf das in der Rechnung angegebene Konto zu überweisen.
§ 4 Stornierung durch den Auftraggeber
Tritt der Auftraggeber vom Vertrag zurück (Stornierung), bedarf dies der Schriftform (E-Mail ist ausreichend). In diesem Fall werden folgende Stornierungskosten fällig:
- Bei einer Absage bis zu 8 Wochen vor der Veranstaltung: Es fällt eine pauschale Stornierungsgebühr in Höhe von 200,00 € an.
- Ab 8 Wochen (56 Tage) bis 15 Tage vor der Veranstaltung: 50 % der vertraglich vereinbarten Gage.
- Ab 14 Tage (2 Wochen) vor der Veranstaltung: 80 % der vertraglich vereinbarten Gage.
§ 5 Ausfall des DJs (z. B. durch Krankheit oder höhere Gewalt)
- Sollte der DJ durch Krankheit, Unfall oder andere unvorhersehbare Ereignisse (höhere Gewalt), die nicht in seinem Einflussbereich liegen, an der Erbringung der Dienstleistung gehindert sein, wird der Auftraggeber schnellstmöglich informiert.
- Der DJ wird in einem solchen Fall sein Bestmöglichstes geben und seine Kontakte sowie sein breites Netzwerk nutzen, um einen gleichwertigen Ersatz-DJ zu den gleichen oder ähnlichen Konditionen zu organisieren.
- Es besteht jedoch keine rechtliche Bindung oder Garantie für die erfolgreiche Vermittlung eines Ersatz-DJs.
- Gelingt es trotz der Nutzung des Netzwerks nicht, einen Ersatz zu finden, entfallen die gegenseitigen Leistungsansprüche. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers wegen des Ausfalls des DJs sind in diesen Fällen ausgeschlossen.
§ 6 Künstlerische Gestaltungsfreiheit und Musikwünsche
- Der DJ unterliegt in der Ausübung seiner Tätigkeit der künstlerischen Gestaltungsfreiheit. Er ist nicht an Weisungen bezüglich der spezifischen Mischung oder Abfolge von Musiktiteln gebunden, sofern keine gegenteiligen schriftlichen Vereinbarungen (z. B. eine explizite „No-Go-Liste“) getroffen wurden.
- Musikwünsche des Auftraggebers und der Gäste werden nach Möglichkeit gerne in das Programm integriert. Es besteht jedoch keine Garantie auf das Abspielen jedes einzelnen Musikwunsches, insbesondere wenn dieser nicht zur aktuellen Stimmung, dem Eventkonzept oder dem Charakter der Veranstaltung passt.
§ 7 Logistik (Anfahrt, Parken, Auf- und Abbau)
- Der Auftraggeber stellt sicher, dass dem DJ ein kostenloser, sicherer und ebenerdiger (oder per Aufzug barrierefrei zugänglicher) Parkplatz für die Dauer des Events sowie für den Auf- und Abbau in unmittelbarer Nähe zum Eingang bzw. Aufbauort zur Verfügung steht. Etwaige anfallende Parkgebühren trägt der Auftraggeber.
- Die Zeiten für den Auf- und Abbau des Equipments werden individuell vereinbart und zählen nicht zur regulären Spielzeit (Gage) des DJs. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass der Zugang zur Location zu den vereinbarten Zeiten ungehindert gewährleistet ist.
§ 8 Anforderungen an den Veranstaltungsort und Verpflegung
- Der Auftraggeber trägt dafür Sorge, dass am Veranstaltungsort ein stabiler Tisch mit den Mindestmaßen von 180 x 60 cm für den Aufbau des DJ-Equipments bereitgestellt wird.
- Zudem muss ein funktionstüchtiger Stromanschluss in einer maximalen Entfernung von 5 Metern zum DJ-Pult vorhanden sein, der mit einer separaten Sicherung von mindestens 16 Ampere ausgestattet ist.
- Bei Veranstaltungen im Freien (Outdoor) ist der Auftraggeber verpflichtet, für einen wetterfesten, regensicheren und schattigen Untergrund bzw. eine entsprechende Überdachung des DJ-Bereichs zu sorgen.
- Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem DJ während der gesamten Veranstaltung kostenlose alkoholfreie Getränke in angemessenem Umfang zur Verfügung zu stellen.
§ 9 Lautstärke und Lärmschutz (Ruhestörung)
- Der DJ richtet sich bezüglich der Lautstärke nach den Wünschen des Auftraggebers sowie den Gegebenheiten und Vorgaben der jeweiligen Location.
- Für die Einhaltung von behördlichen Auflagen, Lärmschutzbestimmungen und eventuellen zeitlichen Beschränkungen der Lautstärke (Nachtruhe) ist ausschließlich der Auftraggeber verantwortlich.
- Kommt es zu Beschwerden von Anwohnern, behördlichem Einschreiten oder polizeilichen Anzeigen wegen Ruhestörung (zu lauter Musik), haftet der Auftraggeber in vollem Umfang für daraus resultierende Bußgelder, Strafen oder sonstige Ansprüche.
- Der DJ ist berechtigt und verpflichtet, die Musik auf Anweisung des Auftraggebers, des Location-Betreibers oder der Polizei sofort auf die geforderte Lautstärke zu drosseln. Dies stellt keinen Mangel der Dienstleistung dar und berechtigt den Auftraggeber nicht zu einer Minderung der Gage.
§ 10 Sicherheit und Abbruchrecht
- Der DJ ist berechtigt, die Leistungerbringung sofort zu unterbrechen oder vollständig abzubrechen, wenn eine akute Gefährdung für seine Person, seine Gesundheit oder sein technisches Equipment besteht. Dies gilt insbesondere bei aggressivem Verhalten von Gästen, Handgreiflichkeiten, Vandalismus oder extremen Unwettern bei Open-Air-Events (sofern kein ausreichender Schutz vor Ort vorhanden ist).
- Im Falle eines solchen berechtigten Abbruchs behält der DJ den vollen Anspruch auf die vertraglich vereinbarten Konditionen und die gesamte Gage. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen.
§ 11 GEMA-Gebühren
Der Auftraggeber tritt bei der Veranstaltung als Veranstalter auf. Sämtliche anfallenden Gebühren für die GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) oder ähnliche Verwertungsgesellschaften trägt in voller Höhe der Auftraggeber. Der Auftraggeber ist selbst für die ordnungsgemäße Anmeldung der Veranstaltung bei der GEMA verantwortlich. Bei reinen Privatveranstaltungen (wie z. B. geschlossenen Hochzeiten) entfällt die GEMA-Pflicht in der Regel, dies obliegt jedoch der Prüfung des Auftraggebers.
§ 12 Haftung des Auftraggebers für Technik
- Der DJ stellt für die Veranstaltung hochwertige Ton- und Lichttechnik zur Verfügung.
- Der Auftraggeber haftet für alle Schäden an der technischen Ausrüstung und dem Equipment des DJs, die während der Veranstaltung durch ihn selbst, seine Gäste, Besucher oder sonstige Dritte (z. B. durch umgestoßene Getränke, Vandalismus oder Stürze) verursacht werden.
- Die Haftung beginnt mit dem Eintreffen der Technik am Veranstaltungsort und endet mit dem Abbau. Dem Auftraggeber wird empfohlen, für eine entsprechende Haftpflichtversicherung zu sorgen, die derartige Schäden abdeckt.
§ 13 Bild- und Tonaufnahmen (Social Media)
- Der Auftraggeber willigt ein, dass der DJ während der Veranstaltung Fotos sowie kurze Audio- und Videoaufnahmen (z. B. von der Tanzfläche oder dem Setup) zu Werbe- und Referenzzwecken anfertigen darf.
- Der DJ ist berechtigt, dieses Material auf seiner Website (www.dj-tobeat.de) sowie auf seinen geschäftlichen Social-Media-Kanälen (z. B. Instagram, Facebook) zu Veröffentlichungszwecken zu nutzen.
- Sollte der Auftraggeber oder einzelne Gäste dies ausdrücklich nicht wünschen, ist dem DJ dies vor Veranstaltungsbeginn schriftlich mitzuteilen. Nachträgliche, begründete Löschungswünsche bezüglich einzelner Personen werden vom DJ unverzüglich umgesetzt.
§ 14 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Neusäß.